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Bekanntmachung verg. Aufträge - Lieferung von Fahrzeugen in fünf Losen

Contracting entity

Name and Addresses
Official name: BwFuhrparkService GmbH
Postal address: Postfach 3195
Town: Troisdorf
Postal code: 53831
Country: Germany
Contact person: Vergabestelle
E-mail: vergabestelle@bwfps.de
Internet address(es):
Main address: https://www.bwfuhrpark.de
Title
Bekanntmachung verg. Aufträge - Lieferung von Fahrzeugen in fünf Losen
Reference number: 21/Fahrzeuge/05

Object

Main CPV code
34100000 - Motor vehicles
Type of Contract
SUPPLIES
Short description
Bei dem vorliegenden Vergabeverfahren handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der BwFuhrparkService GmbH (BwFPS) und der Deutsche Bahn Connect GmbH (DBC). Die BwFPS ist der Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr. Mit einem Fuhrpark von mehr als 35.000 Fahrzeugen ist sie einer der größten öffentlichen Fuhrparkmanager Deutschlands. Die Gesellschafter der GmbH sind das Bundesministerium der Verteidigung (75,1%) und die Deutsche Bahn AG (24,9%).
Die DBC ist der Mobilitätsdienstleister der Deutschen Bahn AG. Mit einem Fuhrpark von mehr als 22.000 Kraftfahrzeugen ist sie einer der größten öffentlichen Fuhrparkmanager Deutschlands.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Fahrzeugen nebst zugehörigen Dienstleistungen, für die BwFPS und die DBC in folgenden Losen:
Los 1 Krafträder (KRAD)
Los 2 Personenkraftwagen (PKW)
Los 3 Transporter (TRAPO)
Los 4 Lastkraftwagen (LKW)
Los 5 Kraftomnibus (KOM).
Die Beschaffung der Fahrzeuge kann im Kauf (mit oder ohne Buy Back) und im Leasing erfolgen. Einzelheiten der zu erbringenden Leistung sind in dieser Bekanntmachung unter der losspezifischen Beschreibung aufgeführt.
Hierbei stellt in jedem Los die Beschaffungsart "Kauf" das Hauptangebot dar. Zugelassen sind für jedes Los ausschließlich folgende Nebenangebote:
1. Kaufmännisches Nebenangebot "Leasing".
Hierbei kann die alternative Finanzierung des Fahrzeugs im Wege des Leasings angeboten werden. Eine Einbindung Dritter ist nur nach Maßgabe des Verfahrensleitfadens (siehe Vergabeunterlagen) sowie der Rahmenvereinbarung Leasing (siehe Vergabeunterlagen) sowie ausschließlich in Form des sog. "Captive Leasing" zulässig. In diesem Fall tritt bei Bestellung eines Fahrzeugs zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung Leasing mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber ein mit dem betreffenden Fahrzeughersteller im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen, in Bezug auf dieses Fahrzeug, als Leasinggeber in die Rechte und Pflichten des Bieters/der Bietergemeinschaft als bisherigem Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung Leasing ein. Diese Unternehmen muss bereits mit Angebotsabgabe benannt werden. Zusätzlich muss mit Angebotsabgabe eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung, zum Eintritt in die Rahmenvereinbarung Leasing, eingereicht werden. Das zugehörige Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Kaufmännisches Nebenangebot "Buy-Back".
Hierbei kann die eigene Vermarktung des Fahrzeugs im Wege des Buy-Back angeboten werden. Eine Einbindung Dritter ist nur nach Maßgabe des Verfahrensleitfadens (siehe Vergabeunterlagen) sowie der Rahmenvereinbarung Buy-Back (siehe Vergabeunterlagen) und mit einem mit der/dem betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenen Restwertgaranten zulässig. In diesem Fall tritt bei Bestellung eines Fahrzeugs zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung Buy-Back mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber ein mit dem betreffenden Fahrzeughersteller im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen, in Bezug auf dieses Fahrzeug, als Restwertgarant in die Rechte und Pflichten des Bieters/der Bietergemeinschaft als bisherigem Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung Kauf mit Buy-Back ein. Diese Unternehmen muss bereits mit Angebotsabgabe benannt werden und es muss mit Angebotsabgabe eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung, zum Eintritt in die Rahmenvereinbarung Buy-Back, eingereicht werden. Das zugehörige Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Nebenangebote sind jeweils ausschließlich zu den Konditionen der auftraggeberseitig vorgegebenen Rahmenvereinbarung Leasing bzw. der Rahmenvereinbarung Kauf mit Buy-Back zulässig. Nebenangebote sind nur gemeinsam mit einem wertbaren Hauptangebot desselben Bieters für das betr. Los zugelassen.
Information about lots
This contract is divided into lots: Yes
Description of the procurement
Im Los 1 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 470 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 13.145.264,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen und Vorrüstungen für Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung der Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden.
Aufgrund der Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.

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