Description of the procurement
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) plant den Neubaus eines Forschungs und Entwicklungszentrums für Radiopharmazeutische Chemie (FER) in Heidelberg. Beabsichtigt ist die Beauftragung eines Generalplaners für die Planung und Betreuung der Bauaufgabe mit den folgenden Planungsleistungen: Objektplanung Gebäude,Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-8, Strahlenschutz,GMP, Tragwerksplanung, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Bauphysik, Geotechnik, Brandschutz einschl. Explosionsschutz, SiGeKo,Ingenieurvermessung. Gefordert wird weiterhin die Zertifizierung des Gebäudes nach BNB und die Mitwirkung bei der Erstellung eines Fördermittelantrags. Geschätzte Baukosten KG 200-600 (Kostenobergrenze): ca. 23 250 000 EUR netto, davon die Baukosten KG 300 + 400: ca. 20 500 000 EUR netto. Bei der Umsetzung der Maßnahme werden die Kosten der KG 200-600 zugrunde gelegt. Das DKFZ plant den Neubau eines Forschungs- und Entwicklungszentrums für Radiopharmazeutische Chemie auf dem Campus „Im Neuenheimer Feld“ in Heidelberg, der auf dem Standort des heutigen Reaktorgebäudes entstehen soll. Das Forschungs- und Entwicklungszentrum soll ein leistungsfähiges Zentrum zur Produktion von Radiopharmazeutika für die klinische Anwendung und für die Entwicklung von neuen Radiopharmaka und Prozessen selbst werden. Darüber hinaus soll das Gebäude über eine Theranostik-Einheit für die Erforschung und Entwicklung von therapiebegleitenden Diagnoseverfahren im Tierversuch verfügen. Im GMP-Bereich erfolgt die Arzneimittelherstellung unter Beachtung aller GMPAnforderungen, strahlenschutzrechtlicher Gesichtspunkte und arbeitsstättenrechtlicher Vorgaben. Im Zusammenhang mit dem Bau sind zur Erfüllung des Planungsziels, die jeweilig gültigen Auflagen, wie z. B. die Anforderungen entsprechend dem EU-GMP-Leitfaden (Good Manufacturing Practice) sowie die Anforderungen entsprechend dem als Anlage beigefügten BOK (Betriebsorganisationskonzept) zu berücksichtigen und zu erfüllen, um die Betriebserlaubnis (Bestätigung der Übereinstimmung des Herstellers mit GMP) für die pharmazeutische Produktion durch das Regierungspräsidium gesichert zu erreichen. Die Beachtung aller geltenden Vorschriften und Normen sowie die Umsetzung ist die verantwortliche Aufgabe des Generalplaners und der mit der Planung und Ausführung beauftragten Firmen. Weiterhin hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Fachplaner über die erforderlichen Qualifikationen und Nachweise verfügen.Starkes Gewicht liegt auch auf den gestalterischen Gesichtspunkten, wie der Einbindung in die städtebauliche Umgebung und die Architektursprache des Gebäudes wie der Fassadenausbildung, da das zukünftige Gebäude an exponierter Stelle auf dem Gelände liegen wird. Das zu planende Objekt wird in folgende Honorarzonen eingestuft: Objektplanung Gebäude, Honorarzone IV, Technische Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 3, 8: Honorarzone III, für die Anlagengruppe 1, 2, 4, 5, 6, 7: Honorarzone II, Strahlenschutz, GMP, Tragwerksplanung Honorarzone III, Freianlagen Honorarzone II, Bauphysik, Geotechnik, Ingenieurvermessung, Brandschutz einschl. Explosionsschutz, SiGeKo, Pharmazeutisches Monitoring, Technisches Monitoring, BNB-Zertifizierung, BIM, Projektsteuerung Generalplaner, Verkehrsgutachten.Beauftragt werden in der Regel jeweils die LPH 1-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Besonderen ist eine arbeitstägliche, fachkundige und qualifizierte Objektüberwachung der Gewerke im Hochbau und der Technischen Ausrüstung zu leisten. Desweiteren ist die Mitwirkung bei der Erstellung eines Fördermittelantrags gewünscht. Weitere Details siehe beiliegende/n Beschreibung und Vertrag.